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Nissan gewährt allen BdSt-Mitgliedern folgende Nachlässe auf Fahrzeuge.
Sie erhalten diese im Nissan-Autohaus gegen Vorlage eines BdSt-Abrufscheins*, den Sie durch Anklicken des gewünschten Modells und durch eine Anforderungs-E-Mail bestellen können.
Abrufscheine können nur von gewerblichen BdSt-Mitgliedern genutzt werden.
*Für den Abrufschein fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75,– Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer an.
Die Nissan BdSt-Sonderkonditionen gelten für folgende Fahrzeuge:
Haben Sie Fragen? Das BdSt-Serviceteam steht Ihnen unter Tel.: 0228 / 748 70 27 gerne zur Verfügung.